Vereinsausschuss

Der Vereinsausschuss besteht aus gewählten Mitgliedern des Vereins. In diesem Ausschuss werden in regelmäßigen Sitzungen aktuelle und weitreichende Themen für das Vereinsleben und -fortbestehen besprochen. Darüber hinaus ist der Ausschuss nach Vereinssatzung mit zusätzlichen Rechten ausgestattet. Darunter fallen u.a., die Entscheidung über entgeldliche Vereinstätigkeiten, Ausschluss von Mitgliedern, die Zustimmung der Bildung von Abteilungen oder Sonderorganisationen, die Zustimmung von Sonderbeiträgen oder die Einberufung auserordentlicher Mitgliederversammlungen. Darüber hinaus kann der Vereinsausschuss durch die Vorstandschaft permanent um weitere Beisitzer erweitert werden, die sich durch in überdurchschnittlicher Hilfe und Bereitschaft für den Verein hervorgetan (z.B. Ehrenmitglieder) oder eine Sonderfunktion (z.B. Vereinswirt) im Vereinsleben darstellen.

Der Ausschuss besteht nach Satzung §19 aus folgenden Mitgliedern:

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