gem. § 12 der Satzung
1. Nach § 12 der Satzung werden zur Deckung der Ausgaben von den Mitgliedern Beiträge erhoben.
2. Die Höhe der Mitgliedsbeiträge wird von der Jahreshauptversammlung festgesetzt.
3. Die Mitgliedsbeiträge (Jahresbeiträge) sind nach Beitragsgruppen gestaffelt und betragen ab 5.4.2002
Ehrenmitglieder, Schiedsrichter | beitragsfrei |
Erwachsene (ab 18 Jahre) | 43,-- p.J |
Ehepaar | 77,-- p.J |
Jugendliche (0 - 13 Jahre) | 16,-- p.J |
Jugendliche (14-17 Jahre) | 19,-- p.J |
Schüler, Studenten Azubi | 19,-- p.J |
Familie (Ehepaar und mind. 1 Kind) | 96,-- p.J |
....Passive, Arbeitslose | 31,-- p.J |
4. Die Zahlung der Mitgliedsbeiträge muß jährlich im voraus erfolgen. Die Mitgliedsbeiträge sind eine Bringschuld.
5. Zur Erleichterung des Beitragseinzuges und der Mitgliederverwaltung arbeitet der Verein mit einer Datenverarbeitung.
a) der Beitragseinzug erfolgt vorrangig im 1. Quartal des Jahres durch Bankeinzug.
b) bei erfolglosem Bankeinzug müssen die anfallenden Rücklastschriftgebühren des Bankinstitutes und eine Auslagenpauschale von 5.—p.J vom Beitragseinzahler zusätzlich gezahlt werden.
c) Mitglieder, die dem Bankeinzug nicht zustimmen, erhalten jährlich eine Rechnung, die sofort fällig ist.
6. Wehrpflichtige und Zivildienstleistende sind auf Antrag ein Jahr beitragsfrei.
7. In besonderen Fällen kann der Vorstand auf Antrag Mitgliedsbeiträge ermäßigen, stunden oder erlassen.
8. Für einige Abteilungen werden Sonderbeiträge erhoben. Die Höhe und Zahlungsmodalitäten des Sonderbeitrags werden von den Abteilungen festgesetzt und müssen vom Vereinsausschuß genehmigt werden.
9. Folgende Abteilungsbeiträge werden erhoben:
Fußball alle erwachsenen Aktive 16,-- p.J Jahresbeitrag
Basketball alle erwachsenen Aktive 16,-- p.J Jahresbeitrag
Stockschützen 8,-- p.J Jahresbeitrag
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Tennis | Aufnahmebeiträge | Jahresbeitrag |
Erwachsener | Werden zur Zeit | 46,-- p.J |
Ehepaar | Keine | 78,-- p.J |
Jugendliche (14-18 Jahre) | erhoben | 21,-- p.J |
einschl. Schüler, Studenten Azubi, Bundeswehr Zivi | | |
Jugendliche bis 13 Jahre | | 9,-- p.J |
Familie | | 82,-- p.J |
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10. Die Beitragsordnung wurde von der Jahreshauptversammlung am
5.4.02 genehmigt.
Mirskofen, 5.4.2002
Der Vorstand